

Schutzmassnahmen und Anweisungen
P262: Nicht in die Augen, auf die Haut oder auf die Kleidung gelangen lassen.
P280e: Schutzhandschuhe und Augenschutz tragen.
P302a: BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Sofort mit viel Wasser abwaschen.
P304a: BEI EINATMEN: An die frische Luft bringen. In ernsten Fällen einen Arzt rufen.
Atemschutz: Bei guter Belüftung normalerweise kein persönlicher Atemschutz notwendig. Bei Exposition durch Sprühnebel oder Aerosol geeignetes Atemschutzgerät und Schutzkleidung tragen. Bei unzureichender Belüftung Atemschutzgerät anlegen. Filterausrüstung mit AB 2 [EN141]-Filter.
Handschutz: Schutzhandschuhe gemäss EN 374. Handschuhe aus Butyl. Durchbruchzeit: > 8 h.
Augenschutz: Schutzbrille mit Seitenschutz gemäß EN 166. Augenspülflasche mit reinem Wasser.
Haut- und Körperschutz: Langärmelige Arbeitskleidung. Den Körperschutz je nach Menge und Konzentration der gefährlichen Substanz am Arbeitsplatz aussuchen.